Ambulante Hilfen
der Kinder- und Jugendhilfe Hünenburg
Ev.-luth. Stiftung Hünenburg
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Das Angebot der Ambulanten Hilfen richtet sich an Kinder, Jugendliche und Familien, deren Lebenssituation gekennzeichnet ist durch schwierige Familienverhältnisse, Lebenssituationen und soziale Benachteiligungen, die die Entwicklung positiver Perspektiven und Lebenskonzepte erschweren oder behindern. Pädagogischen und therapeutischen Hilfen begegnen sie oftmals ablehnend und reagieren auf entsprechende Beziehungsangebote misstrauisch, skeptisch und ängstlich. In erster Linie geht es darum, durch Beratungsangebote und vorbeugende bzw. begleitende Unterstützungsmaßnahmen elementare Krisen wie z.B. die Herausnahme eines Kindes aus dem elterlichen Haushalt zu vermeiden.
Dauer, Art und Umfang der Betreuung im Bereich der Ambulanten Hilfe werden unter Beteiligung aller für den Hilfeverlauf not-wendigen Instanzen im Hilfeplanverfahren gem. § 36 SGB VIII erörtert und festgelegt. Die Begleitung hängt von der individuellen Situation der Klienten ab und kann in ihrem sozialen Umfeld (Familie, eigene Wohnung, öffentliche Orte) oder in Räumlichkeiten der Einrichtung stattfinden.
Wichtigstes Ziel ist es, den betroffenen Kindern bzw. Familien durch eine dem Einzelfall individuell anzupassende adäquate Unterstützung sowie Förderung und Begleitung der Autonomiebestrebungen eine eigenverantwortliche und selbstständige Lebensführung zu ermöglichen.
Verschiedene Unterstützungsformen widmen sich insbesondere
Die Hünenburg möchte passgenaue Hilfen anbieten, die sich am Bedarf des Einzelfalls orientieren. In den Ambulanten Hilfen werden daher auf Grundlage der §§ 27 ff. SGB VIII folgende Hilfen angeboten:
§ 30 SGB VIII Erziehungsbeistandschaft - EZB
Im Rahmen der EZB widmet sich die pädagogische Arbeit insbesondere einem Kind innerhalb der Familie oder außerhalb der Familie, z.B. in Form eines betreuten Einzelwohnens. Diese Hilfe beinhaltet jegliche Form der Unterstützung, die ein Mensch benötigt, um sich alltagsadäquat weiterzuentwickeln und auf gesellschaftliche Anforderungen adäquat reagieren zu können.
§ 31 SGB VIII Sozialpädagogische Familienhilfe - SPFH
Im Rahmen der SPFH ist der Fokus überwiegend auf das gesamte Familiensystem und dessen Zusammenleben gerichtet. Nach einer Beobachtungs-/Clearingphase, in der die systemischen Abläufe analysiert werden, werden in einem zweiten Schritt unter Berücksichtigung systemischer Sichtweisen ressourcenorientierte Lösungsansätze erarbeitet.
Individuelle Hilfen
Sofern einzelne Angebote nicht ausreichend sein sollten, können individuelle Maßnahmen (allg. Erziehungsberatung, individuelle Eltern- oder Familiengespräche, Einbeziehung des therapeutischen Dienstes der Einrichtung o.ä.) nach Absprache mit allen Parteien im Rahmen der Hilfeplanung spezifisch vereinbart und durch geeignete Fachkräfte installiert und durchgeführt werden.
Grundlage der Finanzierung sind die für den Bereich der Ambulanten Hilfen kalkulierten Netto-Fachleistungsstunden, die neben den direkten „Face to Face“-Kontakten auch Zeiten für Zu-sammentreffen mit Ämtern, Angehörigen oder Team- bzw. Dienstbesprechungen beinhalten. Nach Absprache kann für einen Betreuungsfall eine Pauschale vereinbart werden.
In begründeten Einzelfällen kann Eingliederungshilfe nach §§ 53 ff.,67 ff. SGB XII gewährt werden. Diese Leistungsgewährung setzt eine Einzelvereinbarung nach § 93 SGB XII voraus.