Psychologische Beratung
der Kinder- und Jugendhilfe Hünenburg
Ev.-luth. Stiftung Hünenburg
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Davon ausgehend, dass die Mehrheit der in der Kinder- und Jugendhilfe Hünenburg betreuten Kinder und Jugendlichen einen Therapiebedarf hat, aber ihre Bereitschaft, an einer Therapie teilzunehmen, aufgrund ihrer persönlichen Schwierigkeiten und/oder eines möglicherweise vorhandenen Krankheitsbildes eingeschränkt bzw. gar nicht vorhanden ist, bieten wir die Möglichkeit an,
Die Mehrheit der in der Einrichtung lebenden Jugendlichen verfügt über verschiedenste Erfahrungen jugendpsychiatrischer Behandlung und hat nicht zuletzt aufgrund dieser Erfahrungen Vorbehalte gegenüber therapeutischen/psychiatrischen und psychologischen Behandlungen, so dass der „Zwischenweg“ über die internen Therapeutinnen dafür sorgt, dass das verzerrte Bild wieder gerade gerückt wird und sich die Bereitschaft, eine ambulante oder stationäre therapeutische Behandlung wahrzunehmen, positiv verändert.
Die Therapeutinnen sind nicht im Sinne des Psychotherapeutengesetzes (1999) tätig, sondern bemühen sich um die Aufarbeitung und Überwindung sozialer Konflikte. Die Terminabsprache wird entweder von den Jugendlichen selbst getroffen oder die pädagogischen Mitarbeiter der einzelnen Bereiche treffen die Absprachen mit den Therapeuten wie im Hilfeplan vorgesehen. Das Angebot findet regelmäßig an vorab festgelegten Wochentagen statt.
Neben den therapeutischen Einzelsitzungen für die Jugendlichen steht der Psychologische Dienst auch den Teams der verschiedenen Systeme der Einrichtung (z.B. für Fallbesprechungen oder Hilfeplanungen, die die Einbeziehung psychologischer Sichtweisen einfordern) zur Verfügung.
Die Leistungen des Psychologischen Dienstes können nach Absprache auch für Elterngespräche mit oder ohne den Jugendlichen und Rückführungsbegleitung genutzt werden.
Neben den Grundleistungen des Psychologischen Dienstes können besondere therapeutische Interventionen nach vorheriger Vereinbarung mit dem jeweiligen Kostenträger zusätzlich vereinbart werden. Die Kostenübernahme dieser Zusatzleistung erfolgt durch die jeweils zuständigen öffentlichen Träger der Jugendhilfe auf Basis prospektiv kalkulierter, mit dem örtlichen Jugendhilfeträger vereinbarter Fachleistungsstunden.