Eltern- und Familienberatung
der Kinder- und Jugendhilfe Hünenburg
Ev.-luth. Stiftung Hünenburg
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Im Rahmen der Hilfeplanung betrachten wir die Sorgeberechtigten als zu bestärkende und zu unterstützende Kooperationspartner, mit denen gemeinsam Ziele festgelegt und umgesetzt werden sollen. Bringt vielen Eltern die vollstationäre Unterbringung ihres Kindes zunächst einen Raum der Entspannung durch eine gewisse Arbeits- und Betreuungsreduzierung, soll perspektivisch daran gearbeitet werden, diesem Raum die eigene elterliche Erziehungsverantwortung betonende Aspekte gegenüberzustellen.
Damit die im Rahmen der pädagogischen Arbeit mit dem jeweiligen Kind entstehende Exklusivbeziehung nicht der Einbeziehung der Sorgeberechtigten im Kontext einer systemischen Sichtweise widerspricht ist es wichtig, von Anbeginn an eine transparente und vertrauensvolle Atmosphäre der Zusammenarbeit zu schaffen. Die Einbeziehung der Sorgeberechtigten gestaltet sich grundsätzlich über persönliche oder telefonische Kontakte zur Wohngruppe:
Nach entsprechender Festlegung im Hilfeplan-verfahren sind daher auch beratende Einzelgespräche mit der Fachbereichsleitung oder dem Psychologischen Dienst außerhalb des Wohngruppenkontextes (ggf. zusammen mit dem eigenen Kind) möglich, um die Entwicklung bzw. Situation des eigenen Familiensystems zu analysieren.
In den vertraulich behandelten Gesprächen kommen neben aktivem Zuhören verschiedene Methoden und Vorgehensweisen zur Anwendung: So lässt sich beispielsweise das Berichten der familiären Situation sehr aufschlussreich über die Erarbeitung eines Familiengenogramms (Stammbaum mit allen wichtigen Faktoren und Ereignissen) erweitern. Das Verhältnis der einzelnen Familienmitglieder untereinander kann durch Visualisierung verdeutlicht werden und zu ganz neuen Erkenntnissen führen.
Die Beratung versteht sich als niedrigschwelliges Pendant zur Paar-, Eltern- oder Familientherapie. Sollte diese weitergehende Hilfeform gewünscht oder notwendig sein, kann die Beratung auf dem Weg dorthin hilfreich sein, sei es, um deren Notwendigkeit zu erkennen oder Fragen und Aufgaben zu formulieren, die dort bearbeitet werden sollten.
Umfang und Inhalt der Gespräche, die in einem gemeinsam vorab festgelegten Rhythmus stattfinden, orientieren sich an den individuellen Fragestellungen. Die Ziele der Beratung werden gemeinsam erarbeitet und deren Entwicklung im Beratungsprozess reflektiert. Nach Absprache fließen die Ergebnisse in die Hilfeplanung für das Kind ein.
Die Kostenübernahme erfolgt durch die jeweils zuständigen öffentlichen Träger der Jugendhilfe auf Basis prospektiv kalkulierter, mit dem örtlichen Jugendhilfeträger vereinbarter Fachleistungsstunden.